Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist Physiotherapie?

Physiotherapie wird häufig auch Krankengymnastik genannt.
Ziel ist es eine bestmögliche Bewegungs- und Schmerzfreiheit herzustellen. Dazu erfolgt das Erarbeiten von Aktivitäten des täglichen Lebens wie Gehen oder eigenständiges Anziehen. Darüber hinaus wird Physiotherapie auch als vorbeugende Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge (Prävention) eingesetzt.
Diese Therapieform nutzt  körpereigene Heilungsprinzipien und Anpassungsmechanismen und ist eine Alternative oder sinnvolle Ergänzung zur medikamentösen und operativen Krankheitsbehandlung. Sie umfasst u.a. wichtige Konzepte wie Bobath, Manuelle Lymphdrainage, Manuelle Therapie, Psychomotorik oder aktive Übungen zur Muskelkräftigung und Förderung der Beweglichkeit.
Wir behandeln sowohl Kinder wie auch Erwachsene.

Was ist Ergotherapie?

In der Ergotherapie möchten wir Menschen dabei helfen, eine verlorengegangene oder noch nicht vorhandene Handlungsfähigkeit im Alltagsleben zu verbessern. Ursache für das Verlorengehen bzw. Fehlen von Funktionen und Fähigkeiten können  z. B. ein Schlaganfall oder bei Kindern Entwicklungsverzögerungen oder Wahrnehmungsstörungen sein.

Das Ziel der Ergotherapie ist das Erreichen der größtmöglichen Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltags-, Schul- und Berufsleben.

Es werden motorische Fähigkeiten geschult. Diese sollen in das ganze menschliche System einbezogen werden mit Hilfe von Wahrnehmungsschulung und Aufmerksamkeitsverbesserung. Ergotherapie ist also ein ganzheitlicher Ansatz.

Was ist Logopädie?

Die Logopädie beinhaltet die Prävention, Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation der Stimme, des Sprechens, der Sprache sowie des Schluckens.

Sprachstörungen, Schluckstörungen, Sprachverständnisstörungen, Stimmprobleme und Schluckstörungen werden während der Therapie bei Kindern und Erwachsenen behandelt.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Die Dauer der Behandlungen richten sich nach der verordneten Therapie. Diese besprechen wir individuell bei der Terminabsprache.

Was bezahlt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten. Pro Rezept erhebt die Krankenkasse einen Eigenanteil/ eine Zuzahlung. Diese errechnet sich aus 10,00€ Rezeptgebühr plus 10% der Behandlungskosten.
Bei einem Rezept mit 6 mal Krankengymnastik, müssten Sie eine Zuzahlung von ca. 19,00€ leisten (für alle 6 Behandlungen).

Die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe übernehmen die mit Ihnen vereinbarten Sätze. Diese haben Sie individuell vereinbart.
Bevor wir mit der Therapie starten, teilen wir Ihnen unsere Tarife mit, sodass wir eine Honorarvereinbarung machen können.

Ohne Verordnung können die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen. Präventive Maßnahmen wie Massagen, Übungen zur Kräftigung der Muskulatur oder Kinesiotapes können Sie gern privat buchen und bezahlen.

Ich habe Beschwerden (Rückenschmerzen)und habe eine Verordnung vom Arzt bekommen. Was mache ich jetzt?

Der Arzt hat eine Verordnung für z.B. 6 mal Krankengymnastik zusammen mit heißer Rolle ausgestellt. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email.  Wir vereinbaren einen Termin bei dem zu Ihnen passenden Experten.

Bei dem ersten Termin wird ein Erstgespräch durchgeführt, damit wir Ihre Schmerzen bzw. Ihre Einschränkungen beurteilen können. Des weiteren untersuchen wir Sie. Nun erarbeiten wir gemeinsam einen Behandlungsverlauf, damit wir Ihre Beschwerden lindern können.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Wir benötigen die Verordnung von Ihrem Arzt. Wurden Untersuchungen oder bildgebende Verfahren gemacht? Bringen Sie die Ergebnisse bzw. die Berichte mit, falls Sie diese zur Hand haben.

Wenn Sie mit Ihrem Kind kommen, nehmen Sie bitte das U-Heft Ihres Kindes mit. Sie als Elternteil sollten bei dem Erstgespräch dabei sein, damit wir wirklich alle wichtigen Informationen erhalten können.

Wenn Sie zur Krankengymnastik bekommen, sollten Sie ein Handtuch und bequeme Kleidung mitbringen.